- (jmdn. einer Sache) bezichtigen
- bezichtigen v: (jmdn. einer Sache) bezichtigen v accuse sbdy of sthg; charge sbdy with sthg
German-english law dictionary. 2013.
German-english law dictionary. 2013.
zeihen — zei|hen [ ts̮ai̮ən], zieh, geziehen <tr.; hat (geh. veraltend): bezichtigen, beschuldigen: du zeihst ihn, dich zu Unrecht eines solchen Verbrechens; sie ziehen sich gegenseitig der Lüge. Syn.: ↑ anklagen, ↑ vorhalten, ↑ vorwerfen. * * *… … Universal-Lexikon
belasten — beladen; auferlegen; aufbürden; bepacken; beschweren; oktruieren; auflasten; aufladen; strapazieren; Rechnung senden; Rechnung ausstellen; … Universal-Lexikon
anschuldigen — vorhalten; vorwerfen; zum Vorwurf machen; Vorwürfe machen; beschuldigen; anklagen; anlasten; inkriminieren; unterstellen; bezichtigen; verklagen; … Universal-Lexikon